Unbedenklichkeitsbescheinigung
Der Weg zum Fahrzeugbrief

Um ein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen, das noch keinen oder keinen Fahrzeugbrief mehr, besitzt benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt. Diese bestätigt damit, das dieses Fahrzeug eine „unbedenkliche“ Vorgeschichte besitzt, also weder gestohlen ist, noch anderweitig dem Besitzer Probleme bereitet.

Antrag einfach formlos an:

Kraftfahrtbundesamt
- Abt. Unbedenklichkeitsbescheinigung -
Förderstr. 16
24932 Flensburg
Tel: 0461-3160
Fax: 0461-3161650

Danach kann man bei TÜV/DEKRA ein Gutachten gemäß § 21 (Vollgutachten) erstellen lassen und bekommt damit von der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief.

Gespeichert sind beim KBA nur die letzten fünf Jahre. Sofern in dem Zeitraum keine Registrierung vorliegt passiert nichts weiter („keine Unterlagen“), sonst erfolgt eine entsprechende Mitteilung (beides kostet per Nachnahme 26,00 DM – nun vermutlich 13,00 €)

notwendige Daten zur Antragstellung:
Name und Anschrift

Fahrzeugdaten:
Fahrgestellnummer, Hersteller, Baujahr
(am besten Datenblatt zum Fahrzeug)
ggf. Land in dem Fahrzeug gekauft wurde

© ulis
aktualisiert am
26.11.02

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