Antrag einfach formlos an:
Kraftfahrtbundesamt
- Abt. Unbedenklichkeitsbescheinigung -
Förderstr. 16
24932 Flensburg
Tel: 0461-3160
Fax: 0461-3161650
Danach kann man bei TÜV/DEKRA ein Gutachten gemäß § 21 (Vollgutachten) erstellen lassen und bekommt damit von der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief.
Gespeichert sind beim KBA nur die letzten fünf Jahre. Sofern in dem Zeitraum keine Registrierung vorliegt passiert nichts weiter (keine Unterlagen), sonst erfolgt eine entsprechende Mitteilung (beides kostet per Nachnahme 26,00 DM nun vermutlich 13,00 €)
notwendige Daten zur Antragstellung:
Name und Anschrift
Fahrzeugdaten:
Fahrgestellnummer, Hersteller, Baujahr
(am besten Datenblatt zum Fahrzeug)
ggf. Land in dem Fahrzeug gekauft wurde