Fahrten in der Kolonne

Was muß man beim Herdentrieb beachten ?
Die Zeiten der rot/blau und grün/blau-berundumleuchteten Volkspolizei-Ladas, die Regierungs-Volvo-Kolonnen durch Ostdeutsche Städte eskortierten sind ebenso vorbei, wie die der Schlangen von russischem Kampfmaterial, die jegliche Verkehrsregeln missachtend alles plattmachten, was sich nicht schnell genug von der Straße verzog.

Das was geblieben ist, ist der BGS, der im Tiefflug mit 20 VW-Transportern auf der linken Autobahnspur von Castor zu Castor heizt. Hin und wieder übt wohl auch die Bundeswehr die korrekte Kolonnenfahrt. Im zivilen Leben kommt man eher selten in die Verlegenheit, im Konvoi zu fahren – wenn man nicht grade auf Fahrzeugtreffen große Ausfahrten plant.

Für diese Fälle sollen hier einige Tips sein, damit aus dem Konvoi kein Chaos wird...

> Eine Kolonne ist definiert, als eine Gruppe von drei und mehr Fahrzeugen, die gemeinsam mit gleicher Geschwindigkeit fahren.

Wichtigste Grundregel für die Kolonnenfahrt: "Einer für Alle – Alle für Einen" – genau wie bei den Musketieren.

Das heißt, wenn einer hält, dann hält die ganze Kolonne. Umgekehrt – wenn die Kolonne rollt, dann rollt sie und dies im Notfall auch über rote Ampeln – eine Kolonne wird gewissermaßen wie ein Fahrzeug behandelt. (Ich bin noch auf der Suche nach den entsprechenden Paragraphen dafür)

Platzverteilung:

Das Führungsfahrzeug bestimmt die Geschwindigkeit der Kolonne – sollte also das langsamste sein. Logisch, das hier auch derjenige sitzt, der sich am besten mit der Strecke auskennt – damit nicht der gesamte Zug durch die Irre fährt. Ebenso wichtig ist das letzte Fahrzeug. Es sperrt bei Notwendigkeit den rückwärtigen Verkehr und ermöglicht der Kolonne beispielsweise auf der Autobahn ein zügiges Einordnen. Zur Verständigung mit dem Führungsfahrzeug sollte wenigstens hier ein geeignetes Kommunikationsmittel (Funk oder Mobiltelefon) zur Verfügung stehen.

Überholverbot in der Kolonne:

Jedes Fahrzeug in der Kolonne bleibt an seiner vorbestimmten Position. Wilde Überholmanöver bergen allenfalls eine Gefährdung des restlichen Verkehrs.

Abstand halten ! Zwischen allen Fahrzeugen der Kolonne muß mindestens ein doppelter Sicherheitsabstand gehalten werden – um anderen Verkehrsteilnehmern ein sicheres überholen zu ermöglichen – dies ist besonders wichtig für langsam fahrende Kolonnen auf kleineren Straßen.

Kennzeichung:

Die Fahrzeuge einer Kolonne müssen auch für andere Verkehrsteilnehmer als solche erkennbar sein. Das Führungsfahrzeug und alle folgenden führen außen sichtbar eine blaue Flagge mit. Das letzte Fahrzeug der Kolonne ist durch eine grüne Flagge markiert. Nicht von solch großer Bedeutung sind hoffentlich die beiden anderen Farben: Gelbe Flagge bedeutet Havarie/Panne, Rot – Kampf- und Sprengmittel an Bord (damit sind nicht etwa nervöse Navigatoren, oder im Fahrzeug ausgetragene Grundsatzdiskussionen gemeint)

*** Abschließende Bemerkung – bislang habe ich noch keine aktuell gültigen zivilrechtlichen Grundlagen gefunden, mit denen ich diese Aussagen belegen kann – darum, falls ihr in die Verlegenheit kommen solltet – bitte erkundigt euch noch einmal persönlich bei unserem Freund und Helfer... ***

© ulis
aktualisiert am
26.11.02

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