unter 2,8 Tonnen
ist man praktisch völlig frei - eigentlich kann und darf man alles - aber es ist eben nur halb so aufrengend, wie mit einem richtig großen Auto - darum:
über 2,8 Tonnen
wird das Fahrzeug als LKW behandelt im Fahr-, Überhol-, und Parkverbot, wie auch im Bußgeldkatalog (die 20 km/h Gnadenfrist drüber bei der Geschwindigkeitskontrolle gibts hier nicht mehr, ab sofort gibt es die ersten Punkte schon bei 17 km/h drüber), also keine Fahrerei mehr auf kleinen Sträßchen oder Brückchen, kein Parken mehr bei Mc Donalds L. Für LKW gilt hier schon das Sonntags/Nachtfahrverbot (dies ist allerdings dann noch ein Thema für sich)
über 3,5 Tonnen
für LKW (gewerblich) braucht man jetzt einen Fahrtenschreiber,
für Wohnmobile erst ab 7,5 Tonnen
das Parken in Wohngebieten könnte schon einmal die Polizei auf den Plan
rufen, eine Parkscheibe (rot/weiß gestreift in 45° schräg 40x40
cm) ist vorgeschrieben.
über 7,5 Tonnen
es ist Pflicht einen geeichten Fahrtenschreiber installiert zu haben und zu benutzen (bei Autobahnvigniette und Sonntagsfahrverbot bin ich mir nicht sicher, nach Aussage der Autobahnpolizei Chemnitz, wird dies durch die Wohnmobilregelung außer Kraft gesetzt)
... wird bei neuen Erkenntnissen ergänzt
* zulässiges Gesamtgewicht - im Zweifelsfall auch im Fahrzeugschein/brief
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