Vorweg ist zu bemerken, daß das Ablasten von Fahrzeugen im allgemeinen ein kleineres Problem darstellt, als gewöhnlich angenommen wird. Natürlich liegt es letztlich im Ermessen des Prüfingenieurs, unabhängig davon kann abgelastet werden, wohin man wünscht - ohne unglaubwürdig zu wirken. Ein Spezialfall ist das ablasten von Fahrzeugen, die als LKW zugelassen sind, denn hier ist auch noch eine Nutzlast zu beachten (sonst wär es ja ein Leerkraftwagen:) - Aber der Halter ist dann für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts verantwortlich und die wird - zwar nicht allzu häufig, aber es kommt doch vor - von der Polizei oder dem BAV mit Mobilwaagen überprüft. Beim TÜV wird mit recht großer Wahrscheinlichkeit nur einmal gewogen und zwar beim Umschreibungsgutachten (sog. 21er Gutachten, oder auch Vollabnahme), aber auch hier eben mit dem vollen Leergewicht, sprich für jeden anzumeldenden "Fahrtsitzplatz" 75 kg, und vollem Treibstofftank. Die Zusatztanks für Wasser und Abwasser allerdings leer. Dafür muß aber die Einrichtung als Wohnmobil vollständig sein siehe Merkblatt.
Die Sache mit der Ablastung ist immer auch eine Frage der Notwendigkeit, denn wir haben einen kleinen Tip von der DEKRA bekommen:
... Die bisherige Begrenzung der Führerscheinklasse 3 auf 7,5 Tonnen wird durch den neuen EU-Führerschein relativiert. Bei dessen Beantragung ist es möglich, eine Zusatzgenehmigung zu erhalten, die das führen von KFZ bis zu 12 Tonnen gestattet. Das hängt damit zusammen, das der Führerschein der Klasse 3 das mitführen von (gebremsten !!) Anhängern mit dem 1,5-fachen des Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges gestattet dies ergibt dann 7,5 + 7,5 + 3,75 = 18,75 Tonnen. Dies wurde mit dem EU-Führerschein auf 12 Tonnen reduziert und ist relativ unbekannt. Gesetzblatt No..... Wenn es auch nicht immer günstig ist, ein Fahrzeug mit Maximallast zu fahren (Steuern, Versicherung ...), ist es doch immer gut, zu wissen, wie es geht...
alles falsch, aber ... so hätten wir es doch gerne, nicht wahr?
Ralf und ich schwebten wieder über allen Wolken, Ralf stürzte natürlich sofort los, um seinen Führerschein zu tauschen und erlebte einen sehr herben Einbruch, denn ganz so einfach wie oben ist es leider doch nicht zumindest nicht für die Führerscheinstelle, denn "ein Zug ist nun mal ein Zug und nicht ein Fahrzeug mit evtl. vorhandener Zwillingsbereifung, oder Doppelachse" - also ist zumindest die Sache mit dem Führerschein geplatzt, so hat sich Ralf lieber einen Robur angeschafft, der ist weit weg von der 7,5 Tonnenmarke.
Eine eher praktische Frage ist die: woher bekomme ich eine Waage für mein Auto... viele Möglichkeiten: Kiesgruben, Stadtwerke, Mülldeponien, Schüttgutlager aller Art, große Landwirtschaftsbetriebe mit Getreidelager ...
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